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   BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18   

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https://dejure.org/2018,30768
BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18 (https://dejure.org/2018,30768)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - 5 StR 107/18 (https://dejure.org/2018,30768)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - 5 StR 107/18 (https://dejure.org/2018,30768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46a Nr. 1 StGB; § 211 StGB
    Voraussetzungen der Strafmilderung aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs (Vertrag zwischen angeklagten und Verletztem; Vergleich; Adhäsionsverfahren; Motivation des Angeklagten; taktisches Vorgehen in der Hoffnung auf milde Strafe; ernsthaftes Bemühen um ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB, § 211 StGB, § 46a Nr. 1 StGB, § 46a StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vornahme an eine Strafrahmenverschiebung; Fehlen von Feststellungen zur Motivation des Opfers bei seiner Zustimmung zu dem im Adhäsionsverfahren geschlossenen Vergleich

  • rewis.io

    Akzeptanz eines friedensstiftenden Täter-Opfer-Ausgleichs nach heimtückischem Mordversuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 46a Nr. 1
    Anforderungen an die Vornahme an eine Strafrahmenverschiebung; Fehlen von Feststellungen zur Motivation des Opfers bei seiner Zustimmung zu dem im Adhäsionsverfahren geschlossenen Vergleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täter-Opfer-Ausgleich - und der wirtschaftlich wertlose Vergleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - und die von langer Hand geplante Tat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heimtücke bei von langer Hand geplanter und vorbereiteter Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    Denn allein die Tatsache einer vertraglichen Vereinbarung besagt nichts darüber, ob das Opfer diese als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert hat (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 147; vom 6. Februar 2008 - 2 StR 561/07, BGHR StGB § 46a Voraussetzungen 1).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    a) Die Darstellung der Erkenntnisse molekulargenetischer Untersuchungen von unter anderem an Tatwerkzeugen (UA S. 29 f.), Kleidungsstücken (UA S. 30 f.) sowie in der Wohnung des Nebenklägers (UA S. 30, 35) gesichertem Spurenmaterial genügt zwar nicht den in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17 Rn. 15 mwN sowie nunmehr Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17).
  • BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18

    Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohl durchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18 mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    a) Die Darstellung der Erkenntnisse molekulargenetischer Untersuchungen von unter anderem an Tatwerkzeugen (UA S. 29 f.), Kleidungsstücken (UA S. 30 f.) sowie in der Wohnung des Nebenklägers (UA S. 30, 35) gesichertem Spurenmaterial genügt zwar nicht den in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17 Rn. 15 mwN sowie nunmehr Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    (3) Das Schwurgericht hat sich auch nicht erkennbar hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich bei dem Vergleichsabschluss von Seiten des Angeklagten wirklich um ein "ernsthaftes Bemühen um Schadenswiedergutmachung' (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, juris Rn. 14 mwN) gehandelt hat oder nicht eher um ein taktisches Vorgehen in der Hoffnung auf eine milde Strafe.
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 307/15

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen der Strafmilderung: Erstreben einer

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    (1) Zunächst zutreffend ist das Schwurgericht davon ausgegangen, dass der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB Anwendung finden kann, auch wenn wegen der Vermögenslage des Angeklagten, der eine langjährige Haftstrafe zu verbüßen haben wird, auf absehbare Zeit nicht mit einer über den abgetretenen Auszahlungsanspruch und die minimalen Leistungen während der Haftzeit hinausgehenden Zahlung von Schmerzensgeld zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 307/15, juris Rn. 18 f. mwN).
  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    Auch wenn der Täter - wie hier - seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt (vgl. BGH aaO; Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18
    Denn allein die Tatsache einer vertraglichen Vereinbarung besagt nichts darüber, ob das Opfer diese als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert hat (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 147; vom 6. Februar 2008 - 2 StR 561/07, BGHR StGB § 46a Voraussetzungen 1).
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